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Allgemein
  Ein Visum (früher amtlich auch Sichtvermerk) bezeichnet den vor oder beim Grenzübertritt erteiltenamtlichen Vermerk, aus dem die Erlaubnis zum Überschreiten der Landesgrenze hervorgeht. Das Visum wird regelmäßig in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht, in bestimmten Fallgruppen und Staaten aber auch auf einem besonderen Blatt erteilt. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes.
Quelle: Wikipedia.org
 
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Visumpflicht und Einreisevoraussetzung (österreichische Staatsbürger)
 
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Erklärung
  Hier finden Sie die offizielle Liste aller Visumpflichten Länder des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Die Länder sind alphabetisch gereit. Klicken Sie einfach oben auf die Buchstaben. Sie können die Liste auch als pdf Datei herunterladen.
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Reisewarnungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - www.bmaa.gv.at
  Reisewarnungen - direkter Link zu den aktuellen Reisewarnungen
Afghanistan, Algerien, Burundi, Côte d’Ivoire, Haiti, Irak, Kolumbien, Kongo, Demokratische Republik Libanon, Liberia, Somalia, Timor-Leste, Tschad, Zentralafrikanische Republik

Partielle Reisewarnungen
Gaza und Westjordanland, Indien, Jemen, Kirgisistan, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Pakistan, Sudan, Uganda, Usbekistan
(letztes update: 2006/08/29)


Achtung: Reisehinweise oder Reisewarnungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten stellen keine rechtliche Grundlage für kostenlose Storni von Urlaubsreisen dar. Erst im Nachhinein kann durch ein Gericht festgestellt werden, ob ein Wegfall der Geschäftsgrundlage auf Grund eines nicht zumutbaren Sicherheitsrisikos bestanden hat und der Reiseveranstalter somit keinen Anspruch auf Stornogebühren hat. Informationen über allgemeine rechtliche Grundlagen betreffend Reisebuchungen und Storni können Sie bei der Tourismus-Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit einholen.
 

Gut zu wissen
  Flugverkehr
Bei Flügen, insbesondere solchen in die USA, ist mit verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen zu rechnen. Reisenden wird daher geraten, sich betreffend diesbezüglich zweckdienlicher Informationen mit ihrem Reiseveranstalter bzw. der jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen. Siehe auch www.aua.com

Israel, Libanon, Syrien
Im Lichte der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten wird auf das erhöhte Sicherheitsrisiko in der Region hingewiesen.
Nach einem israelischen Bombenangriff wurde der Beiruter Flughafen am 13. Juli bis auf weiteres geschlossen. Im Falle von unbedingt notwendigen Reisen bzw. Reisenden, die sich noch im Land befinden wird dringend empfohlen, Örtlichkeiten in südlichen Bezirken von Beirut, im gesamten Südlibanon und in der südlichen Bekaa zu meiden.

Wirbelstürme
Es wird auf die Möglichkeit von Wirbelstürmen in der Zeit von Juni bis November hingewiesen, der Höhepunkt der Saison ist von Mitte August bis Mitte Oktober. Aktuelle Informationen entnehmen Sie der Homepage des National Hurricane Center.

Unsichere Fluglinien
Die Europäische Kommission hat eine Schwarze Liste von unsicheren Fluglinien vorgelegt. Für die rund 95 aussereuropäischen Fluglinien, die sich auf der Liste finden, gilt ab sofort ein EU-weites Flugverbot. Durch diese Maßnahme würden die europäischen Fluggäste besser geschützt. Liste der Fluglinien

Vogelgrippe
In mehreren asiatischen Ländern kommt es seit 2004 vermehrt zum Auftreten der Vogelgrippe.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe