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  Voraussetzungen für das Usbekistan Visum (Druckversion)
TOURIST
Für österreichische Touristen gibt es ein Mehrfach-Monatsvisum. Dafür ist keine Einladung oder Voucher notwendig.

Die Staatsbürger von Anderen Nicht-EU-Länder für die Touristenreise brauchen folgende Unterlagen:
  • Touristenvoucher (mit allen Reiserouten Hotelunterkunften)
  • Original Pass;
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit einem Passbild;
  • eine Passkopie;
Wenn der Empfänger (zuständige Touristenfirma) für Sie eine Visaunterstützung im usbekischen Außenministerium bersorgt hat, wird das Visum sofort ausgestellt. Bei der Abwesenheit der Visabestätigung wird die Visaerteilung im Laufe einer Woche geprüft. Zur Unterbringung der Touristengruppe wird beim Hotel jeweils eine Liste der Touristen mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer) und mit Angaben über Reiseroute der Gruppe in nicht weniger als 4 Exemplaren benötigt.

Der Antrag auf Ausstellung eines Touristenvisums wird innerhalb von 7 Tagen geprüft. Das Visum wird auf eine Liste aufgetragen, nach der Touristen an der Grenze durchgelassen werden. Vermerk über Ein- und Ausreise wird in die Liste und in die Pässe eingetragen, deshalb ist das Vorliegen des Passes erforderlich. Die Aufteilung einer Gruppe in mehrere kleine Gruppen und ihre Bewegung auf extra Reisetouren ist verboten. Jedes Mitglied der Gruppe muss nach der Einreise in Usbekistan mit der Kopie des Gruppenvisums versorgt werden.Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum kostenlos ausgestellt. Das Kind muß im Pass der Eltern eingetragen sein, oder einen Kinderausweis haben.


BUISNESS

Österreichische Geschäftsreisende nach Usbekistan erhalten innerhalb von 2 Arbeitstagen bei der usbekischen Botschaft ein Mehrfach-Jahresvisum. Dafür ist eine Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan notwendig. Diese Einladung ist nicht mehr über das usbekische Außenministerium zu bestätigen.
Für österreichische Touristen gibt es auch ein Mehrfach-Monatsvisum. Dafür ist keine Einladung oder Voucher notwendig.

Notwendige Unterlagen s.u.

Visum für andere Staatsangehörige:
Folgende Unterlagen sind wichtig für die Ausfertigung des Einreisevisums nach Usbekistan: Für Dienst- oder Geschäftsreise:
  • originaler Pass;
  • Einladung des Empfängers;
  • ein ausgefüllter Visumantrag mit einem Passbild;
  • eine Passkopie.
Wenn sich die einladende usbekische Organisation im Voraus an das usbekische Außenministerium wendet und für Sie eine Visaunterstützung ausgefertigt hat, bitten wir Sie uns die Nummer und das Absendungsdatum der Visaunterstützung vom usbekischen Außenministerium zu benachrichtigen. Beim Vorhandensein der Visaunterstüzung wird der Sichtvermerk sofort erteilt. Ohne Visaunterstützung wird die Visaerteilung im Laufe einer Woche geprüft.


TRANSIT VISA
  • originaler Pass;
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit einem Passbild;
  • eine Passkopie;
  • Visum für Zielstaat;
  • Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigten Datum.
Ausländische Bürger mit dem Privatauto, Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden durch Usbekistan durchfahren. Dazu braucht man folgende Unterlagen:
  • original Pass;
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit einem Passbild;
  • eine Passkopie;
  • Visum für Zielstaat;
  • Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigten Datum;
  • Internationaler Führerschein;
  • Bestätigung über technisch-enwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B. letzte TÜV-Bericht);
  • Für LKWs Unterlagen zur transportierten Wahre und deren Bestimmungsort.


KONSULAR GEBÜHREN: (exkl. TransVisa Visumservice Gebühren)
Visumtyp Standard Express (3 Tage)
Einmalige Einreise bis 7 Tage 60 € 90 €
Einmalige Einreise bis 15 Tage 70 € 105 €
Einmalige Einreise bis 30 Tage 80 € 120 €
Einmalige Einreise bis 3 Monate 100 € 150 €
Einmalige Einreise bis 6 Monate 140 € 210 €
Einmalige Einreise bis 1 Jahr 180 € 270 €
Bei der Ausstellung des Visums für mehrere Einreise wird der Tarifeinsatz pro Einreise um 10,- EUR  erhöht.
Mehrmaliges Visum bis 30 Tage 80 € 120 €
Mehrmaliges Visum bis 6 Monate 170 € 255 €
Mehrmaliges Visum bis 1 Jahr 270 € 405 €
     
Transitvisum bis 24 Stunden 30 € 45 €
Transitvisum bis 48 Stunden 35 € 52,5 €
Transitvisum bis 72 Stunden 40 € 60 €
Transitvisum (2 Transite) 50 € 75 €
     
Gruppenvisum bis 15 Tage Aufenthalt pro Person 15 € 22,5€
Gruppenvisum bis 30 Tage Aufenthalt pro Person 25 € 37,5 €
+20 € für die Gruppe



LEGALISIERUNG VON DOKUMENTEN

Ordnung der konsularen Legalisation der Dokumente, die für die Benutzung in die Republik Usbekistan vorbestimmt sind
Gemäss dem konsularen Statut der Republik Usbekistan werden die Funktionen der konsularen Legalisation im Ausland von den konsularen Vertretungen der Republik Usbekistan erledigt.
Die Organisationen und Behörden der Republik Usbekistan übernehmen zur Betrachtung die Dokumente und Akte, die von den Organisationen und Behörden des ausländischen Staates entstammen, nur bei Vorhandensein von der konsularen Legalisation.
Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Usbekistan in Wien legalisiert die Dokumente und Akte, die von den staatlichen Ämtern oder anderen Behörden des konsularischen Gebiets ausgestellt sind.
Die Dokumente und Akte, die fuer die Legalisation in der Konsularabteilung vorgelegt sind, sollen klar und deutlich geschrieben sein, die Unterschrift der zuständigen Beamten und die Abdrücke des Stempels deutlich sein. Die Übersetzung ins Russisch oder Usbekisch, die durch vereidigten Dolmetscher gemacht werden muss, ist beizulegen.
Ausserdem sollen die Dokumente vorher von zuständigen Institutionen vorbeglaubigt sein:
  1. Das Dokument muss ins usbekische oder russische Sprache von einem zertifizierten
    Übersetzer übersetzt werden.
  2. Der Unterschrift des Übersetzers muss von Notar oder
    Landgericht beglaubigt werden.
  3. Das Dokument muss bei der Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für auswärtige
    Angelegenheiten der Republik Österreich legalisiert werden.
Die Dokumente, die nicht vorbeglaubigt sind werden zur Legalisation nicht übernommen.
Fuer die Erledigung der konsularen Legalisation wird die konsulare Gebühr in Hohe von 40,- € pro Dokument erhoben.

Wichtig! Kopien von Unterlagen beizulegen!
Quelle: www.usbekistan.at Haftungsausschluss
 

(Druckversion)
Adresse: Poetzleinsdorferstrasse 49 - 1180 Wien  
Parteienverkehr: Mo, Mi, Fr 09.30 - 12.30 h
Tel.: (+43 / 1) 315 39 94, 95
Fax: (+43 / 1) 315 39 93
E-mail: botschaft.usbekistan@aon.at
Webseite: www.usbekistan.at
Visumpflicht: ja
pers. Anweseheit: nicht Erforderlich
Nützliche Links:
» große Karte mit allen Konsulaten

 

 
Visum Antrags Formular: Weitere Formulare:  



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