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  Voraussetzungen für das USA Visum (Druckversion)
ACHTUNG: Bei der Einreise in die USA ist die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers notwendig. TransVisa kann Ihnen deshalb kein Visum in die USA besorgen.


Die Einreise ohne Visum in die USA zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ist grundsätzlich möglich. Es wäre jedoch das Ausstellungsdatum des Reisepasses zu beachten:

Ausstellungsdatum des Reisepasses vor 26. Oktober 2005 (bordeauxroter maschinenlesbarer Reisepass): Visafreie Einreise

Visumpflicht für bordeauxrote Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden. (Anmerkung: die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist kostengünstiger und schneller als die Beantragung eines Visum)

Inhaber von am oder nach dem 16. Juni 2006 neu ausgestellten, österreichischen Reisepässen (mit Chip und digitalisiertem Foto) können visumfrei in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen.

Seit 25. Oktober 2006 werden Reisepässe mit Chip für Minderjährige unter 12 Jahren ausgestellt, die ebenfalls unter dem Visa Waiver Program visumfrei sind. Kinderreisepässe (ohne Chip), die zwischen dem 16. Juni 2006 und dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, sind bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer für die USA visumfrei. Für im Reisepass miteingetragene Kinder besteht auf alle Fälle Visumpflicht.

Visumpflicht besteht auch für Reisezwecke, die nicht touristisch oder geschäftlich sind (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.).

Prinzipiell müssen alle Reisepässe für die Dauer des Aufenthaltes in den USA gültig sein.

Alle Personen, die in die USA einreisen wollen, müssen ein Formular mit zusätzlichen Daten ausfüllen und idealerweise ausgefüllt zum Fluggate des USA Fluges mitbringen.
Kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie bezüglich des benötigten Formulars.
Diese Datenblätter werden bereits vor Abflug an die US-Behörden übermittelt.

Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten des jeweiligen Carriers repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US- Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.

Bei Ausstellung von Flugtickets ist unbedingt darauf zu achten, dass die Namensschreibweise (Vornamen und eventuelle Doppelnamen) mit jener des Reisepasses übereinstimmt.

Weitere Hinweise betreffend die US-Einreisekontrollen:

Bei der Einreise in die USA werden mittlerweile an den meisten Grenzübergängen im Rahmen des US-VISIT Programms genauere Kontrollen der in die USA einreisenden Personen durchgeführt. Dabei werden unter anderem auch Fingerabdrücke erfasst und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Dieser Vorgang dauert in der Regel lediglich acht bis zehn Sekunden.

Dies bedeutet, dass auch von allen österreichischen Staatsbürgern bei der Einreise in die Vereinigten Staaten im Zuge der Grenzkontrolle biometrische Merkmale (Fingerabdrücke, digitales Foto) abgespeichert werden. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden wären an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten.

Dieses "US-VISIT"-Kontrollsystem ist derzeit bereits bei sämtlichen größeren Grenzkontrollstellen der Vereinigten Staaten operativ.

Achten Sie grundsätzlich darauf, dass die weiße oder grüne I-94-Karte, die bei der Einreise in den Pass geheftet wird, bei der Ausreise abgegeben wird (diese wird üblicherweise von der Fluggesellschaft beim Check-in entfernt). Im Zuge eines Pilotprojekts sind an manchen größeren US- Flughäfen ausreisende ausländische Personen angehalten, ihre Ausreise vollelektronisch in Eigenregie durchzuführen; bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Aufschrift US VISIT bzw. fragen Sie Angehörige des Flughafenpersonals, ob ein Kiosk von US VISIT im Abflugbereich vorhanden ist. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausreiseregistrierung liegt bei den Ausreisenden selbst und nicht bei den US-Behörden. Nicht registrierte Ausreisen könnten in Zukunft vermehrt zu Problemen bei der Wiedereinreise führen.Sollten Sie dennoch versehentlich mit der weißen oder grünen I-94-Karte ausreisen, so können Sie sich von Österreich aus an die Botschaft der USA in Wien wenden.

Nähere Informationen im Internet unter:

Department of Homeland Security bzw. Department of Homeland Security - Travel & Security

Zur genauen Klärung des Aufenthaltszweckes (z.B. Teilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen/Konferenzen wird von US-Seite als Aufenthaltszweck "business" verstanden) empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der US-Konsularabteilung. Visaantragsteller werden grundsätzlich auch einem Interview durch einen US- Konsularbeamten unterworfen, von der Interviewpflicht ausgenommen sind lediglich Jugendliche unter 16 Jahren, von US- Regierungsorganisationen eingeladene Personen, Diplomaten an bilateralen und multilateralen Vertretungsbehörden sowie Personen, die bereits mehrmals US-Visas erhalten hatten und gegen die keine einschlägigen Vormerkungen bestehen (bona fide - Visawerber). Bitte beachten Sie auch die Informationen der amerikanischen Botschaft in Wien des U.S. Department of State/Bureau of Consular Affairs (auf englisch), sowie der amerikanischen Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Service; auf englisch). Informationen zu den Einreisevorschriften bei Studienaufenthalten in den USA bietet das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS).

Für touristische und Geschäftsreisen können österreichische StaatsbürgerInnen im Rahmen des Permanent Visa Waiver Programs für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei in die USA einreisen, wenn sie mit einem Vertragspartner (signatory carrier; Flug- bzw. Kreuzfahrtlinie) einreisen und die Wiederausreise (z.B. anhand eines bestätigten Retourtickets - KEIN OFFENES RETOURTICKET) nachweisen können. Das Permanent Visa Waiver Program gilt nicht generell für alle sondern nur für vertraglich festgesetzte Flug- und Kreuzfahrtslinien (signatory carrier). Die Einreise auf dem Landweg fällt nicht unter das Permanent Visa Waiver Program. In der Regel kann man jedoch problemlos gegen Entrichtung einer festgesetzten Gebühr direkt an der Grenze einen Einreisetitel erhalten, wenn die Wiederausreise nachgewiesen werden kann. Für die Einreise auf dem See- oder Luftweg ohne Vertragspartner (z.B. mit einer privaten Yacht oder privatem Flugzeug) sollte auf jeden Fall vorher ein Visum einer US-Vertretungsbehörde eingeholt werden. Falls jemand im Rahmen des Permanent Visa Waiver Program von den US-Grenzbehörden bei der geplanten Einreise zurückgewiesen wird, kann eine spätere Einreise nur noch mit einem von einer US-Vertretungsbehörde ausgestelltem Visum erfolgen.

Österreichische StaatsbürgerInnen, die mit einem Charterflug von Havanna nach Miami fliegen, benötigen unabhängig von der Art des Reisepasses ein US-Visum. Für herkömmliche Linienflüge über ein Drittland, wie etwa Mexiko, die Bahamas oder Kanada, können österreichische StaatsbürgerInnen visafrei im Rahmen des Visa Waiver Programms einreisen, sofern sie Inhaber eines roten, maschinlesbaren Reisepasses sind.  

ÖsterreicherInnen, denen die Erteilung eines Visums verwehrt wurde, sollten keinesfalls ohne Visum in die USA einzureisen versuchen.

Österreichische StaatsbürgerInnen, die sich zwischen 1990 und 2001 visafrei in den USA aufgehalten und damals die ihnen individuell zuerkannte Aufenthaltszeit nicht eingehalten bzw. überzogen hatten, müssen aufgrund der mittlerweile fortgeschrittenen US- internen Datenvernetzung damit rechnen, dass Ihnen die visafreie Einreise im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programmes durch den zuständigen US- Grenzbeamten verweigert wird. Eine derartige Einreiseverweigerung hat die sofortige Abschiebung nach Österreich- verbunden mit oft mehrstündiger bis mehrtägiger unangenehmer Inhaftierung in einer US- Haftanstalt- zur Folge.

Bitte prüfen Sie daher vor Ihrer Reise in die USA genau nach, ob Sie in der Vergangenheit möglicherweise die US- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verletzt haben könnten. Im Zweifelsfalle wird Ihnen seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angeraten, sich mit der zuständigen Konsularabteilung der US- Botschaft in Wien ins Einvernehmen zu setzen, um allenfalls rechtzeitig ein US- Visum beantragen zu können.

Aufgrund der verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen bei der Einreise (durch BCI-Inspektoren) sollten Reisende nicht mehr davon ausgehen, ohne tragfähige und in Einzelfällen auch zu beweisende Begründungen, den Maximalaufenthalt von 90 Tagen auch tatsächlich zuerkannt zu bekommen. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Mit einer genauen Befragung am Zielflughafen nach Reisezweck, Aufenthaltsdauer und -ort muss generell jeder österreichische Staatsbürger, der visafrei in die USA einreist, rechnen. Sollten die US-Einwanderungsbehörden dabei zu dem Schluss gelangen, dass die Einreise verweigert wird, muss der betroffene österreichische Staatsbürger sofort die Heimreise antreten. Eine Überschreitung der visafreien Dreimonats-Aufenthaltsfrist hat die sofortige Ausweisung sowie ein 5-jähriges Verbot zur neuerlichen visafreien Einreise zur Folge.

Für Staatsangehörige von Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Bangladesh, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht für männliche Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Registrierungs- und Meldepflicht bei der Einreise sowie beim anschliessenden Aufenthalt in den USA. Die gegenständliche Regelung wird- in Anlehnung zur bisherigen Praxis- nicht auf Personen mit A- bzw. G- Visastatus (Angehörige von Botschaften und internationalen Organisationen) , Greencard- Besitzer (permanente Aufenthaltserlaubnis), Personen mit aufrechtem Asylstatus sowie Personen, die vor dem 22.11.2002 um politisches Asyl angesucht hatten, angewendet. Von dieser Regelung sind Doppelstaatsbürger, die auch im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft stehen, nicht ausgenommen.

Reisende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aber mit Geburtsort in einem der vorgenannten Staaten, können bei der Einreise einer speziellen Überprüfung sowie erkennungsdienstlichen Behandlung durch INS- Inspektoren (Fotografie und Fingerabdruck) unterzogen werden. Darüber hinaus sollten sich ÖsterreicherInnen, die in die USA reisen wollen darüber im klaren sein, dass ihre persönlichen Daten, sowie allfällig vorhandene weitere Daten aus Vielfliegerprogrammen (inklusive vorhergehender Reiseziele etc.) von den einzelnen Fluggesellschaften vor Abflug aus Österreich den zuständigen Behörden des neu geschaffenen US- Departments of Homeland Security zur Verfügung zu stellen sind. Im Falle einer ausdrücklichen Verweigerung dieses Datentransfers muss mit Restriktionen bei der Einreise in die USA gerechnet werden.

Seit 28.2.2005 ist es auf US- amerikanischen Flughäfen und während eines Fluges verboten, Feuerzeuge bei sich oder im Handgepäck zu haben.

Weitere Informationen auch unter:

Transport Security Administration (TSA)
Quelle: bmaa.gv.at Haftungsausschluss
 

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Tel.: (+43 / 1) 313 39
Fax: (+43 / 1) 512 58 35
E-mail: consularvienna@state.gov
Webseite: www.usembassy.at
Visumpflicht: ja
pers. Anweseheit: Erforderlich !
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