|
Reisende benötigen ein Visum, das entweder bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes (Gebühr: EURO 30,--) oder direkt an der Grenze (empfehlenswert, da das Visum auf diese Art und Weise schneller zu bekommen ist, Gebühr: EURO 15,--) beantragt werden kann. Es wird empfohlen, genau die entsprechende Summe bereitzuhalten. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des an der Grenze oder an den türkischen Auslandsvertretungen ausgestellten Visums gültig sein. Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt.
Inhaber Österreichischer Notpässe (cremefarben) haben das Visum bei der für sie zuständigen Vertretungsbehörde zu beantragen, da derzeit die türkischen Behörden für Inhaber dieser Pässe keine Visa an den Grenzen erteilen. Das BMeiA ist bemüht, auch für diese Reisedokumente eine Visaerteilung an der Grenze zu erreichen.
Reisenden, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten) in die Türkei einreisen, wird an den Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Sie müssen das Visum bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragen.
Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es ansonsten zur Verhinderung der Ausreise kommen kann.
|