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  Voraussetzungen für das Kasachstan Visum (Druckversion)

Für die Ausstellung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Tourist:

  • Ein gültiger Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Ein Kinderausweis für jedes Kind, das im Paß der Eltern nicht eingetragen ist
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ein aktuelles Paßfoto
  • Schriftliche Bekanntmachen des Aufenthaltszweckes
  • Einladung wird bei mehr als einer Einreise benötigt

Geschäftlich

  • Ein gültiger Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig)
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ein aktuelles Paßfoto
  • Einladung oder schriftliche Bekanntmachung des Aufenthaltszweckes



Kosten: (exkl. TransVisa Visumservice Gebühren)

Einreisen Geschäftsvisum (bis 3 Monate) Touristenvisum Transit bis 5 Tage
Einmal 39 € 30 € (bis 1 Monat) 22 €
Zweimal 81 € 43 € (bis 2 Monate)  
Dreimal 94 €  
Mehrmal 174 € (bis 1 Jahr)
Bezahlt wird immer mit Erlagschein oder Bankeinzug. Die Bankdaten sind
Botschaft der Republik Kasachstan: Konto-Nr.: 00 660 496 811, BLZ 12 000 (ohne Gewähr)




Bearbeitungszeit

  • Variierend: Von 1 Tag bis 1 Woche und mehr (Next Day grundsätzlich möglich)

Hinweise:

  • Nach der Einreise in Kasachstan müssen Sie sich im Laufe von drei Tagen in Miliz-OWIR-Behörden durch Vorlage Ihres Reisepasses registrieren lassen.
  • Laut der neuen Einreisebestimmungen in die Republik Kasachstan, die ab dem 15. Februar 2004 eingeführt wurden, benötigen die Staatsangehörigen der Republik Österreich keine Einladung und keine Bestätigung des Außenministeriums der Republik Kasachstan, um ein Geschäfts-, Touristen-, Diplomaten, Dienst- oder Besuchervisum für eine einmalige Ein- und Ausreise bis zu einem Monat zu bekommen.
    Es ist ein schriftliches Ansuchen des Antragstellers an die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kasachstan erforderlich, in dem der Zweck, die Dauer der Reise und die einladende Person in Kasachstan anzugeben sind.
  • Dauervisum (nur für Diplomaten-, Dienst- und Geschäftsreisen) für mehrmalige Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden jedoch nur auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung des Außenministeriums Republik Kasachstan ausgestellt.
     Transitvisum fur die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kasachstan werden bei der Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt. Falls ein Aufenthalt vorgesehen ist, wird ein Touristen- oder Geschäftsvisum erforderlich.

Quelle: www.kasachstan.at Haftungsausschluss
 

(Druckversion)
Adresse: Felix-Mottl-Straße 23 - 1190 Wien  
Parteienverkehr: Mo,Di,Do,Fr: 9h - 12h
Tel.: (+43 / 1) 367 91 75 18 - 10
Fax: (+43 / 1) 367 91 75 18 - 33
E-mail: embassy@kazakhstan.at
Webseite: www.kasachstan.at
Visumpflicht: ja
pers. Anweseheit: nicht Erforderlich
Nützliche Links:
» große Karte mit allen Konsulaten

 

 
Visum Antrags Formular: Weitere Formulare:  



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