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  Voraussetzungen für das Brasilien Visum (Druckversion)
Gemäß dem zwischen Österreich und Brasilien in Geltung stehenden Sichtvermerksabkommen können sich österreichische Touristen, die im Besitz eines gültigen österreichischen Reisepasses sind, bis zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ohne Visum in Brasilien aufhalten. Der Reisepass muss bei der Einreise noch  6 Monate gültig sein.
Derzeit wird von Reisenden, die aus Peru und Bolivien kommen, eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass die brasilianische Einreisebehörde in Rio de Janeiro (Bundespolizei) den Begriff "touristische Einreise" äußerst restriktiv auslegt und bei dem geringsten Hinweis auf einen geschäftlichen Aufenthalt und Fehlen eines entsprechenden Visums die Einreise verweigert. Trotz über 30-jährigen Bestehens des diesbezüglichen Sichtvermerksabkommens hat es in letzter Zeit Fälle gegeben, in denen die brasilianischen Bundespolizei bei der Einreise österreichischer Touristen die Aufenthaltsdauer willkürlich auf 30 Tage begrenzt und bei der Ausreise über Touristen, die mehr als 30 Tage in Brasilien verblieben, Strafen verhängt hat. Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer ist auf dem Einreisestempel im Pass rechts oben handschriftlich vermerkt. Sollte ein österreichischer Tourist einen derartigen Vermerk bei der Einreise bemerken, sollte sofort mit der österreichischen Botschaft Brasilia (Adresse und Fax siehe weiter unten) Kontakt aufgenommen werden. Gegen eine allfällige, widerrechtlich verhängte Strafe muss innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Datum des Strafzettels bei der brasilianischen Botschaft in Wien schriftlich Einspruch erhoben werden. Im Zweifelsfall wäre auch hier (sofort, um Fristversäumnis zu vermeiden) mit der Österreichischen Botschaft in Brasilia Rücksprache zu halten.
Quelle: bmaa.gv.at Haftungsausschluss
 

(Druckversion)
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Tel.: (+43 / 1) 512 06 32
Fax: (+43 / 1) 512 063 255
E-mail: konsular@brasilemb.at
Webseite: -
Visumpflicht: nein
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