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  Voraussetzungen für das Ägypten Visum (Druckversion)
Reisende benötigen ein Visum, das normalerweise bei der Einreise selbst gegen eine Gebühr von derzeit US$ 15,-- umgehend erteilt wird. Diese Gebühr wird an Flughäfen beispielsweise durch den Kauf von ägyptischen Stempelmarken bei Bankschaltern, die sich vor der Passkontrolle befinden, entrichtet. Die Stempelmarken werden sodann auf eine freie Seite des Reisepasses geklebt, worauf der Einreisestempel erteilt wird.

Visaverlängerungen in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist die Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich.

Der Reisepass muss mindestens zwei Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein. Aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten bei der Grenzkontrolle wird jedoch eine mindestens 6-monatige Gültigkeit des Reisepasses empfohlen. Die Einreise von im Pass der Eltern miteingetragenen Kindern ist zwar bis zum zwölften Lebensjahr möglich, da es in der Vergangenheit aber fallweise zu Schwierigkeiten mit den Grenzbehörden und damit verbundenen Verzögerungen bei der Einreise kam, empfiehlt es sich für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.

Nach vorliegenden Informationen kommt es immer wieder bei Individualreisen mit eigenem KFZ (Geländefahrzeug oder Motorrad) zu nachstehenden Schwierigkeiten: Zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ muss der Fahrzeughalter entweder bereits in Österreich (z.B. durch heimische Automobilklubs) oder spätestens an der Grenze ein sogenanntes "Carnet de passage" lösen, welches wiederum an die Entrichtung eines Gelderlages gebunden ist. Der solchermaßen als Garantie zu hinterlegende Betrag beläuft sich auf umgerechnet ca. € 2.900,--. Abgesehen davon, dass es durch die Nachlässigkeit mancher Zöllner (unvollständig ausgefüllte Papiere, kein Eintrag des Fahrzeugs in den Reisepass etc.) manchmal zu Schwierigkeiten und jedenfalls langwierigen Verzögerungen bei der Ausreise kommen kann, sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in welchen selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation dem Fahrzeughalter das Deposit nicht oder nur teilweise rückerstattet wurde.
Quelle: bmaa.gv.at Haftungsausschluss
 

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Parteienverkehr: Mo - Fr 09.00 - 13:00 und 14.00 - 17.00
Tel.: (+43 / 1) 370 81 04
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E-mail: egyptembassyvienna@egyptembassyvienna.at
Webseite: www.egyptembassyvienna.at
Visumpflicht: ja
pers. Anweseheit: nicht Erforderlich
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